Besser Sehen im Straßenverkehr!

Der Führerschein-Sehtest ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne ihn gibt es keine Fahrerlaubnis (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Das ist auch gut so, denn mangelnde Sehschärfe erhöht das eigene Unfallrisiko enorm und stellt zudem eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsehleistung zur Teilnahme am Straßenverkehr liegt bei einem Visus von 0,7. Bei Nichterreichung dieses Wertes ist eine Brille zum Führen eines Fahrzeuges nötig, die auch im Führerschein vermerkt sein muss. 

Wir führen den Führerschein-Sehtest schnell für Sie durch. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass mit. Sie erhalten dann eine Bescheinigung von uns, die ihre aktuelle Sehleistung bestätigt. Diese Bescheinigung ist Ihrer Fahrschule vorzulegen.

Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T  erheben wir lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 6,43 Euro für das Ausstellen der Bescheinigung. Augenprüfungen ohne Bescheinigung sind kostenlos. 

Einzige Ausnahme: Bewerber für die Führerschein-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei einem Augenarzt oder einem anderen in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) der Fahrerlaubnisverordnung genannten Arzt untersuchen lassen.

Auch wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sind, empfehlen wir Ihnen, alle zwei Jahre einen bei uns kostenlosen Sehtest durchführen zu lassen. Was für Berufskraftfahrer regelmäßig sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte Ihnen ihre eigene Sicherheit wert sein. 

Haben Sie Fragen zum Führerschein-Sehtest? 

Kommen Sie einfach vorbei, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.